1. Was bedeutet LIP-Methode? L I P steht für: Langfristige Instandhaltungs Planung. Die üblichen Berechnungsmethoden sind zu pauschal und gehen nachvollziehbar und plausibel nur in sehr geringer Art auf objektspezifische Eigenschaften ein. Diese Methoden sind daher wenig ergiebig. Die LIP-Methode hingegen berücksichtigt neben Standardangaben wie qm-Wohnflächen u.ä.m. auch bauliche Gegebenheiten (beispielsweise Flach- oder Satteldach) sowie den letzten Sanierungszeitpunkt und ermittelt die jährlichen Zuführungsbeträge zur Instandhaltungsrücklage unter Rücksichtnahme auf die gewünschten Gewerke. Hierbei werden zugleich durchschnittliche Baukosten bei durchschnittlichen jährlichen statistischen Preissteigerungsraten berücksichtigt. 2. Wie werden die Kosten berechnet? Die Baukosten sind dem am Markt verfügbaren statistischen Datenmaterial entnommen. Genauso verhält es sich mit den jährlichen Preissteigerungsraten. Die künftigen Baukosten werden demnach gemäß den jährlichen Preissteigerungsraten angepasst und auf den Sanierungszeitpunkt (z.B. in 10 Jahren: € 100.000) hochgerechnet. Dieser Betrag wird dann der Instandhaltungsrücklage in jährlich gleichen Teilbeträgen zugeführt (im Beispiel jährlich 10.000 € Zuführung). Ein Sicherheitszuschlag (z.B. aufgrund regionaler Baukostenunterschiede, wirtschaftliche Entwicklungen etc.) rundet das Datenmaterial ab. 3. Wo ist der Vorteil der LIP-Methode gegenüber anderen Verfahren? Die jährlichen Zuführungsbeträge zur Instandhaltungsrücklage werden einerseits pro Gewerk und andererseits in der Gesamtheit für alle angegebenen Gewerke ermittelt. Die gesamten jährlichen Zuführungsraten sind objekt-, gewerke- und laufzeitbezogen. Ihre Zuführungsbeträge sind plausibel, nachvollziehbar und objektbezogen. Sie ersparen sich zudem unnötige Diskussionen 4. Kann ich meine Dateien abrufen? ggfls. wo und wie? Sie können Gewerke berechnen, oder einen Account anlegen ohne dass Zahlungen an uns fällig werden. Sobald Sie Ihre Berechnungen bezahlen, können Sie die Ergebnisse der zertifizierten Instandhaltungsberechnung in Ihrem Account abrufen. Ihre Dateien bleiben in Ihrem Account gespeichert. Sie können diese jederzeit ausdrucken.
5. Gibt es regionale Preisunterschiede? Die regionalen Baukostenunterschiede bleiben unberücksichtigt. Der berechnete Sicherheitszuschlag bei Ermittlung der Instandhaltungsrücklagenzuführung beinhaltet auch regionale Preisunterschiede. 6. Was ist mit Gewerken innerhalb der Wohnräume? Unser Produkt ist sehr jung. Der Markt und unsere Kunden werden künftige Ansprüche formulieren. Dementsprechend werden künftig weitere Gewerke und Sanierungsarbeiten eingepflegt. 7. Ist die Inflationsrate berücksichtigt? Die jährlichen Preissteigerungsraten sind, genauso wie die Baukosten, dem am Markt verfügbarem statistischen Datenmaterial entnommen. Die künftigen Baukosten werden demnach gemäß den jährlichen Preissteigerungsraten angepasst und auf den Sanierungszeitpunkt (z.B. in 10 Jahren: € 100.000) hochgerechnet. Dieser Betrag wird dann der Instandhaltungsrücklage in jährlich gleichen Teilbeträgen zugeführt (im Beispiel jährlich 10.000 € Zuführung). Ein Sicherheitszuschlag (z.B. aufgrund regionaler Baukostenunterschiede, wirtschaftliche Entwicklungen etc.) rundet das Datenmaterial ab. 8. Welche Kosten sind nicht enthalten? Es werden keine regionalen Preisunterschiede berücksichtigt. Ein Sicherheitszuschlag zu den Baukosten beinhaltet aber die hierzu möglichen Varianzen in angemessener Weise. Auch Baunebenkosten, etwaige Zusatz- und Mehrkosten, Planungskosten und ähnliches mehr sind nicht enthalten. 9. Warum ist es sinnvoll Instandhaltungsrücklagen anzupassen? Eine regelmäßige und gleichverteilte pauschale Instandhaltungsrücklagenbildung wird objektspezifischen Gegebenheiten in keinster Weise gerecht. Die LIP-Methode ermöglicht es Ihnen, betragsmäßig eine objekt- und sachgerechte, im Regelfall daher jährlich unterschiedliche, Rücklagenzuführung zu gestalten. Dies dient der Kostenbelastungs-Gerechtigkeit bei der jährlichen Zuführung. Ein Beispiel möge dies verdeutlichen: Bei einer pauschalen, alle Gewerke gleichermaßen pauschal erfassenden, Instandhaltungsrücklagenbildung wird ein Betrag der Instandhaltungsrücklage zugeführt, der in keinem sinnvollen Verhältnis zum Zustand und zur Laufzeit eines Gewerkes steht. Bei wechselnden Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft (WEG oder Erbengemeinschaft, o.ä.m.) oder in anderen Fällen können Betroffene über Sinn und Zweck einer angemessenen, pauschalen, Rücklagenbildung trefflich debattieren. Die LIP-Methode gestattet es Ihnen hingegen, die Rücklagenbildung objekt-, gewerke- und laufzeitenspezifisch auszugestalten. 10. Ist der Rechner auch für einen "Häuslebauer" oder "Gebrauchthaus-Käufer" sinnvoll Die LIP-Methode ermöglicht es auch dem Häuslebauer und dem Gebrauchthauskäufer, zukünftige Kosten sinnvoll zu erfassen. 11. Kann ein Handwerker, Baufirma etc. den Rechner für die eigene Kalkulation verwenden? Hier müssen wir leider ein eindeutiges !Nein! aussprechen. Die Kalkulation von Handwerkern, Bauunternehmern, Bauträgern, anderen Baufirmen und anderen Bauherren kann und soll durch unsere Berechnungsmethode nicht ersetzt werden. Die konkrete Preis- und Angebots-Kalkulation einer Firma ist abhängig von den jeweiligen Wünschen, örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, Lohn- und Kostenstrukturen, Vertriebs- und Distributionsmöglichkeiten und vieler anderer Faktoren und Determinanten.
|